AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge und Warenlieferungen; sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Die Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren Verkaufsbedingungen übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angeboten und sonstigen Zusagen sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.
2.2 Die einem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen des angebotenen Produkts sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und gelten nicht als zugesichert, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zugesichert wird allerdings, dass sämtliche Produkte nach GMP-Richtlinien hergestellt werden.
2.3 Abschlüsse des Außendienstes sowie telefonische Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preis, Verpackung, Frachtkosten und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Lieferwerk (Versandort) einschl. Papier und Kartonverpackung. Die Ware wird frachtfrei beim Empfänger abgeliefert. Zollerhebungen gehen zu Lasten des Empfängers.
3.2 Daneben gelten für die Berechnung stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
3.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Bei Express- und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlasst wurde, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.
3.5 Bei einem Auftragswert unter 500,00 € werden die jeweils anfallenden Versandkosten abweichend von Ziffer 3.1 dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.6 Alle Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu zahlen. Bei Lastschriftverfahren werden 2% Skonto gewährt. Kreditkarten- Lastschriften werden ohne Skonto vorgenommen.
3.7 Werden eigene oder fremde Akzepte gegeben, so gehen die Wechselsteuern und Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Zahlungen durch Wechsel gelten nicht als Bezahlung und haben keinen Anspruch auf Cassa-Skonto. Die Hereinnahme eigener oder fremder Akzepte behalten wir uns vor.
3.8 Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt der Einlösung gutgebracht. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen und Erhebung von Protesten. Im Falle eines Wechselprotestes, sei es eines Eigenakzeptes des Kunden, sei es bei nicht sofortiger Begleichung eines protestierten fremden Akzeptes, werden die Ansprüche aus allen noch laufenden Wechseln ungeachtet, ob es eigene oder fremde Akzepte sind, sofort fällig.
3.9 Angestellte oder Vertreter dürfen Zahlungen nur aufgrund besonderer Vollmacht entgegen-nehmen. Soweit gleichwohl Zahlung an solche Personen erfolgt, haben sie nur bei Eingang in unserem Hause schuldbefreiende Wirkung.
3.10 Lieferung ins Ausland erfolgt, soweit nicht besondere Vereinbarungen bestehen, gegen Vorkasse. Ansonsten hat der Kunde durch seine Bank auf eigene Kosten ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv eröffnen zu lassen, welches zu unseren Gunsten zu stellen ist.
3.11 Soweit der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, sind sämtliche etwaigen weiteren Forderungen trotz etwaig entgegenstehender Abreden sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen.
3.12 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgegeben und sofortige Bezahlung verlangt werden.
3.13 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.
3.14 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.15 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
3.16 Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
3.17 Bei Anmeldung zu Fortbildungen und Kursen, welche direkt durch OrthoService- Deutschland angeboten und verrechnet werden, ist ein schriftlicher Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden bis zu 30% Stornogebühren auf den Rechnungsbetrag fällig.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Unsererseits angegebene Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich ausdrücklich zugesagt.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Derartige Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist ungeachtet dieser Umstände verpflichtet, dem Käufer in diesen Fällen unverzüglich Mitteilung zu machen.
4.3 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat unser Kunde das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 286 BGB) und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Lieferfristen beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Käufer jedoch nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu verlangen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiter nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Des Weiteren gilt sie dann nicht, wenn unser Kunde berechtigterweise geltend macht, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.4 Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingungen betrachtet.
4.5 Die Wahl von Versandwegen und Transportmitteln bleibt unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz uns überlassen.
4.6 Haften wir auf Schadenersatz, ist unsere Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt.
4.7 Wegen eines Lieferverzuges kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften nur dann zurücktreten, wenn wir nicht den Nachweis fehlenden Verschuldens führen können.
4.8 Die Gefahr für die zu liefernden Produkte geht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Kunden über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung auch für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt.
4.9 Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
4.10 Rücksendungen werden nur von Ortho Service- Deutschland gemäß der Europäischen Richtlinie für Medizinprodukte (93/42/CCE) unbenutzt und in ungeöffneter Verpackung innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsstellung zurück genommen. Eine Erstattung des Rechnungsbetrages erfolgt in Form der betreffenden Artikelpositionen als Gutschrift. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten des Auftraggebers falls kein Mangel besteht oder keine Reklamation aus Mangel gerechtfertigt ist. Für zurückgenommene Artikel kann eine Bearbeitungsgebühr pauschal oder von bis zu 10% des Verkaufspreises erhoben werden.

5. Abnahme, Mängelrüge und Mängelhaftung

5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungsgrund Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Wir gewährleisten fachgerechte Produkterstellung nach den anerkannten Regeln der Technik, GMP-Richtlinien und etwaig geltenden und anerkannten DIN-Vorschriften. Für die Erfüllung produktspezifischer Anforderungen, die sich weder aus den einzelvertraglichen Vorgaben noch aus allgemeinen Kenntnissen nach den anerkannten Regeln der Technik unschwer ableiten lassen, übernehmen wir keine Gewährleistung.
5.3 Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
5.4 Soweit ein Mangel vorliegt, ist unser Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschl. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Exzess- Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.6 Soweit die zu liefernde Sache nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist, haften wir nur dann im Falle eines Mangels auf Ersatz des Schadens, wenn wir nicht nachweisen, dass wir die Mangelhaftigkeit nicht zu vertreten haben.
5.7 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
5.8 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.9 Soweit der Kunde einen Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung hat und statt dessen einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen vergeblichen Aufwendungen verlangt, bleibt dieser Anspruch nach § 284 BGB unberührt. Im Übrigen ist, soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, unsere Haftung ausgeschlossen.
5.10 Soweit dem Kunden eine Gegenforderung zusteht, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist, steht ihm auch insoweit ein Recht zur Leistungsverweigerung zur Seite. Dieses Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden darüber hinaus auch insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.11 Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
5.12 Haftung gegenüber Dritten für Sonderanfertigungen beziehungsweise Verbindungsteile durch Lötung, Schweißung oder Laserverfahren ist ausgeschlossen und ausdrücklich vor Gebrauch oder Anwendung durch eigene Prüfung direkt nach Erhalt der Ware oder durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

6. Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, beträgt unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung solcher Ansprüche aus der vorstehenden Ziffer 5. 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat, bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.
7.2 Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übereignet er sie aus einem anderen Rechtsgrunde an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestätigen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
7.3 Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z. B. im Wege der Pfändung oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
7.4 Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug durch Leistung oder Sicherheitsleistung zu gewähren, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist gemäß § 24 des Warenzeichnungsgesetzes nicht statthaft und wird untersagt

9. Anwendbares Recht – Gerichtsort – Erfüllungsort

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.2 Unser Geschäftssitz 55286 Wörrstadt, Keppentaler Weg 9, LK Alzey Deutschland ist gleichzeitig Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Firmen- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz LK Alzey Erfüllungsort.

Stand der AGB: 11/2016